Qualitätsbeauftragter, Hygienebeauftragter, Umweltschutzbeauftragter? (1 Leser) (1) Besucher
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THEMA: Qualitätsbeauftragter, Hygienebeauftragter, Umweltschutzbeauftragter?
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Re: Rechtssichere Delegation 10.01.2002 00:00
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Hallo,
es gibt weitere Informationen in entsprechender Literatur.
Z.B.:
"Betriebsbeauftragte in der Wirtschaft
Handbuch für Auswahl und Einsatz gesetzlich geforderter Spezialisten", Seiten/Umfang:608 Seiten, 3. neu überarbeitete Auflage 2000, ISBN : 3-89577-178-3
Zudem sollte beachtet werden, das es für QM bzw. UM Beauftragte keine rechtlichen Forderungen gibt. Somit ist hier eine rechtssichere Delegation nicht erforderlich/möglich. Auf jeden Fall sollten die Grundsatzregeln zur Bestellung von Beauftragten eingehalten werden.
Im Rahmen von ISO 9001:2000 wird lediglich ein Mitglied des Managements damit beauftragt, sich um QM Belange zu kümmern. Die einfachste Beauftragung wäre wie folgt in einer Stellenbeschreibung möglich:
In seiner Funktion als XXXX nimmt er/sie die Belange des Beauftragten der obersten Leitung im Sinne der ISO 9001:2000 wahr. Die Verantwortung und Befugnisse ergeben sich aus Kapitel 5.5 ISO 9001:2000.
Weitere Informationen sind unter der u.a. Adresse zu bekommen. Selbstverständlich stehe ich auch für weitere Unterstützung unter der o.a. email Adresse zur Verfügung.
MfG
OJ
Betriebsbeauftragte
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Rechtssichere Delegation 19.02.2002 00:00
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...und wie sieht dies bei den automotiven Normen(VDA, QS9000, TS16949) aus? Muss dieser QMB ein Leitungsmitglied sein und besitzt er besonderer Entscheidungsbefugnisse(z.B. Direktionsrechte) für seinen Bereich QM?
Gruss Frank L.
: Hallo,
: es gibt weitere Informationen in entsprechender Literatur.
: Z.B.:
: "Betriebsbeauftragte in der Wirtschaft
: Handbuch für Auswahl und Einsatz gesetzlich geforderter Spezialisten", Seiten/Umfang:608 Seiten, 3. neu überarbeitete Auflage 2000, ISBN : 3-89577-178-3
: Zudem sollte beachtet werden, das es für QM bzw. UM Beauftragte keine rechtlichen Forderungen gibt. Somit ist hier eine rechtssichere Delegation nicht erforderlich/möglich. Auf jeden Fall sollten die Grundsatzregeln zur Bestellung von Beauftragten eingehalten werden.
: Im Rahmen von ISO 9001:2000 wird lediglich ein Mitglied des Managements damit beauftragt, sich um QM Belange zu kümmern. Die einfachste Beauftragung wäre wie folgt in einer Stellenbeschreibung möglich:
: In seiner Funktion als XXXX nimmt er/sie die Belange des Beauftragten der obersten Leitung im Sinne der ISO 9001:2000 wahr. Die Verantwortung und Befugnisse ergeben sich aus Kapitel 5.5 ISO 9001:2000.
: Weitere Informationen sind unter der u.a. Adresse zu bekommen. Selbstverständlich stehe ich auch für weitere Unterstützung unter der o.a. email Adresse zur Verfügung.
: MfG
: OJ
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Qualitätsbeauftragter, Hygienebeauftragter, Umweltschutzbeauftragter? 14.04.2002 01:00
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: Drei der Betriebsbeauftragten für deren Bestellung es letztlich keine rechtliche bzw. zumindest keine gesetzliche manifestierte Vogabe gibt.(Ich habe keine gefunden)
: Entstehen einem Betrieb im Falle einer bekanntwerdenden Störung durch "Nichtvorhandensein" der zuständigen Betriebsbeauftragten Nachteile, bzw. hat man Vorteile in solchen Fällen durch die erfolgte Bestellung dieser??
: Gibt es Erfahrungen in diesem Bereich?
: Gruß an alle QM`s
: T. Obert
Die Frage ist ja wohl leider auch wie man ohne einen Haufen Moos zu besitzen diese Position ausfüllen kann - Mir wird ab November ein unbefristeter Job avesiert (ab 14.06. vorerst mal wieder arbeitslose MTLA - dank Zeitverträgen und vorher diversen Rationalisierungsmaßnamen) die sowohl QB als auch Hygienefachwissen erfordert - WAs rät der Fachmann mir - Mich unwissend (außer Kenntnisse der RILIBÄK) mit den Vorschriften außeinander zu setzen - oder privat mich etwas verschulden und an die 2400 € zu investieren für einen QB wobei mir immernoch nix über die Hyäne Vorschriften bekannt ist.
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