Eine Betriebsanweisung (BA) ist ein Sicherheitsdatenblatt. Es weist auf Gefahren hin und regelt Schutzmaßnahmen.

In Deutschland muss eine BA für gefährliche Stoffe, Maschinen und vergleichbare Apparate und Anlagen erstellt werden. Eine typische BA enthält gemäß Vorschlag der Berufsgenossenschaften folgende Abschnitte

  1. Anwendungsbereich
  2. Gefahren für Mensch und Umwelt
  3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
  4. Verhalten bei Störungen
  5. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
  6. Sachgerechte Entsorgung / Instandhaltung (bei Maschinen / technischen Anlagen)
  7. Folgen der Nichtbeachtung

Andere Definition:

Komplexe Verfahrensanweisungen können in Arbeitsanweisungen detailliert werden. Gelten Arbeitsanweisungen betriebsübergreifend, kann eine Betriebsanweisung die örtlichen Details regeln.

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