Gefahrgutmanagement beschreibt umfassend alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit Gefahrgut. Insbesondere gehören dazu

  • die Erstellung sicherer Verfahren zum Einhalten der gesetzlichen Vorschriften
  • die Ausbildung der beteiligten Personen
  • die Überwachung aller Tätigkeiten im Zusammenhang mit Gefahrgut
  • Benennung eines verantwortlichen Gefahrgutbeauftragten (extern oder intern)

Der Gesetzgeber hat umfangreiche Vorschriften erlassen, um den Gefahren vorzubeugen, die mit der jährlichen Beförderung der über 500 Megatonnen Güter allein in Deutschland verbunden sind. 

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