Das Produkthaftungsgesetz (genauer "Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte" abgekürzt ProdHaftG) legt fest, dass ein Unternehmen für seine fehlerhaften Produkte haften muss

Als Produkt sind dabei alle beweglichen Produkte gemeint, mit der Ausnahme der Arzneimittel. Letztere werden im Arzneimittelgesetz behandelt. Auch Elektrizität ist in diesem Sinne eine bewegliche Sache.

Dabei spielt es keine Rolle, ob das Produkt (z.B. ein Ofen) Teil einer unbeweglichen Sache (eines Hauses) ist.

Schadenersatzansprüche können aufgrund dieses Gesetzes nur Privatpersonen gegenüber dem Hersteller der fehlerhaften Sache geltend machen.

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