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Agrarhandel PDF Drucken E-Mail
Dienstag, den 16. Mai 2006 um 00:00 Uhr
Der Agrarhandel umfasst die Übertragung (Kauf und Verkauf = Handel) von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Agrargütern).
Im erweiterten Sinne beinhaltet der Begriff auch alle Institutionen, die Agrarhandel betreiben.

---> Siehe auch:
"Agrarhandel" findet sich im WZ2003 Code "51.21.0"
  Agrarhandel (Großhandel mit Getreide, Saaten und Futtermitteln)
 
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