Plagiate dieser Website werden automatisiert erfasst und verfolgt.

Datenbankaufrufe

seit 1.4.1998
   

Nachrichten


Arbeiter PDF Drucken E-Mail
Montag, den 19. Juli 2004 um 00:00 Uhr
Arbeiter im Sinne des 6 BetrVG sind Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigter, die eine arbeiterrentenversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, auch wenn sie nicht versicherungspflichtig sind. Als Arbeiter gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten, die in der Hauptsache für den Betrieb arbeiten.
Aus der Einordnung in die Kategorie Arbeiter bzw. Angestellter ergibt sich die Zuständigkeit des Rentenversicherungsträger.
Arbeiter werden, sofern sie versicherungspflichtig sind, Mitglied in der Landesversicherungsanstalt für Arbeiter (LVA), während Angestellte bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BFA) versichert sind.

Flickr Photos

Diese Bilder werden nach dem Zufallsprinzip von flickr geliefert. Wir haben keinen Einfluss auf deren Auswahl.
 
Noch keine Kommentare.
Du musst dich anmelden oder registrieren, um einen Kommentar zu schreiben.
Diskutieren ...

Herkunft der Besucher

Die (nach Google, Yahoo, Bing, etc.) für diese Seite wichtigsten Besucherquellen. Gehört Ihre Website auch dazu? Dann lesen Sie hier weiter.
Copyright © 2010 Industrie Lexikon. Alle Rechte vorbehalten.
Joomla! ist freie, unter der GNU/GPL-Lizenz veröffentlichte Software.
 

Sponsoren