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Montag, den 19. Juli 2004 um 00:00 Uhr |
Arbeiter im Sinne des 6 BetrVG sind
Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigter, die eine arbeiterrentenversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, auch wenn sie nicht versicherungspflichtig sind. Als Arbeiter gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten, die in der Hauptsache für den Betrieb arbeiten.
Aus der Einordnung in die Kategorie Arbeiter bzw. Angestellter ergibt sich die Zuständigkeit des Rentenversicherungsträger.
Arbeiter werden, sofern sie versicherungspflichtig sind, Mitglied in der Landesversicherungsanstalt für Arbeiter (LVA), während Angestellte bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BFA) versichert sind.
Flickr PhotosDiese Bilder werden nach dem Zufallsprinzip von flickr zum Thema "Arbeiter" geliefert. Wir haben keinen Einfluss auf deren Auswahl. Alle Rechte gehören den jeweiligen Rechteinhabern. [Man shovelling ears of dried corn from wagon through feed store window] (LOC)by The Library of CongressVachon, John,, 1914-1975,, photographer.
[Man shovelling ears of dried corn from wagon through feed store window]
[1942 or 1943]
1 transparency : color.
Notes:
Title devised by Library staff.
Transfer from U.S. Office of War Information, 1944.
Subjects:
Feed stores
Corn
Format: Transparencies--Color
Rights Info: No known restrictions on publication.
Repository: Library of Congress, Prints and Photographs Division, Washington, D.C. 20540 USA, |
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