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Arbeitsbeschaffung PDF Drucken E-Mail
Montag, den 19. Juli 2004 um 00:00 Uhr
Das Recht der Arbeitsförderung im Sozialgesetzbuch, Drittes Buch, ist u.a. dadurch gekennzeichnet, dass es eine Förderung produktiver Beschäftigung Arbeitsloser aus den Beitragsmitteln zur Arbeitslosenversicherung vorrangig vor der Zahlung konsumtiver Geldleistungen vorschreibt ( 5 SGB III).
 
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