Home Lexikon Lexikon A Arbeitslohn
Plagiate dieser Website werden automatisiert erfasst und verfolgt.

Datenbankaufrufe

seit 1.4.1998
   

Nachrichten


Arbeitslohn PDF Drucken E-Mail
Montag, den 19. Juli 2004 um 00:00 Uhr
Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die einem Steuerpflichtigen als Gegenleistung (Entlohnung) für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft aus einem gegenwärtigen oder früheren Dienstverhältnis zufließen ( 19 EStG, 2 LStDV). Der im EStG nicht definierte Begriff Arbeitslohn wird von Finanzverwaltung und Rechtsprechung [1]weit ausgelegt. Er entspricht im Grundsatz, jedoch nicht in allen Einzelheiten dem Arbeitslohnbegriff im Arbeitsrecht und dem des "Arbeitsentgelts" im Sozialversicherungsrecht.
 
Copyright © 2012 Industrie Lexikon. Alle Rechte vorbehalten.
Joomla! ist freie, unter der GNU/GPL-Lizenz veröffentlichte Software.
 

Sponsoren