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Montag, den 19. Juli 2004 um 00:00 Uhr |
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Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die einem Steuerpflichtigen als Gegenleistung (Entlohnung) für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft aus einem gegenwärtigen oder früheren Dienstverhältnis zufließen ( 19 EStG, 2 LStDV). Der im EStG nicht definierte Begriff Arbeitslohn wird von Finanzverwaltung und Rechtsprechung [1]weit ausgelegt. Er entspricht im Grundsatz, jedoch nicht in allen Einzelheiten dem Arbeitslohnbegriff im Arbeitsrecht und dem des "Arbeitsentgelts" im Sozialversicherungsrecht.
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