Plagiate dieser Website werden automatisiert erfasst und verfolgt.

Datenbankaufrufe

seit 1.4.1998
   

Nachrichten


Ausnahme PDF Drucken E-Mail
Sonntag, den 06. November 2005 um 00:00 Uhr
Gebäude müssen gemäß gültiger Vorschriften, wie sie z.B. im Bebauungsplan enthalten sind, errichtet werden. Ausnahmen und Befreiungen sind möglich (§ 31 BauGB). Und zwar dann, wenn diese Möglichkeit ausdrücklich im Bebauungsplan vorgesehen ist und wenn Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
 
Noch keine Kommentare.
Du musst dich anmelden oder registrieren, um einen Kommentar zu schreiben.
Diskutieren ...

Herkunft der Besucher

Die (nach Google, Yahoo, Bing, etc.) für diese Seite wichtigsten Besucherquellen. Gehört Ihre Website auch dazu? Dann lesen Sie hier weiter.
Copyright © 2012 Industrie Lexikon. Alle Rechte vorbehalten.
Joomla! ist freie, unter der GNU/GPL-Lizenz veröffentlichte Software.
 

Sponsoren