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Gefahrgut PDF Drucken E-Mail
Dienstag, den 20. Juli 2004 um 00:00 Uhr
Gefahrgut ist im Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter begrifflich erläutert. Danach sind als Gefahrgut Stoffe und Gegenstände anzusehen, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren ausgehen können. Da sich dieses Gesetz auf den Transport von Gefahrgut beschränkt, ist dieser Begriff deutlich von der Bedeutung des Gefahrstoffes abgehoben. Die Einteilung der Gefahrgut erfolgt in insgesamt 9 Klassen (u.a. explosive Stoffe, entzündbare Stoffe, radioaktive sowie ätzende Stoffe). Firmen, die Gefahrgut versenden, befördern, zur Beförderung verpacken oder zur Beförderung übergeben, müssen grundsätzlich einen Gefahrgutbeauftragten beschäftigen, der speziell geschult sein muss und insbesondere die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen hat.

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