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Gesellschaft Bürgerlichen Rechts |
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Freitag, den 09. Juli 2004 um 00:00 Uhr |
Bei der Gesellschaft Bürgerlichen Rechts
(GbR) - häufig auch BGB-Gesellschaft genannt - handelt es sich um einen vertraglichen Zusammenschluss von Personen zur Förderung/Erreichung eines gemeinsamen Zwecks. Häufig werden BGB-Gesellschaften als Gelegenheitsgesellschaften durch schlüssiges Handeln gegründet, z.B. Arbeitsgemeinschaften, Kartelle, Konsortien.
Der Name kommt vom BGB (Bürgerlichen GesetzBuch), in dem die Gesellschaft definiert wird.
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