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Leih-Arbeitnehmer PDF Drucken E-Mail
Freitag, den 03. Januar 2003 um 00:00 Uhr
Unter Leiharbeit wird umgangssprachlich das zeitweise Überlassen von Arbeitnehmern entweder von Betrieb zu Betrieb oder von einem gewerblichen Leihunternehmen an einen Betrieb verstanden.

Rechtlich gesehen ist die Leiharbeit streng reglementiert und nur unter den Voraussetzungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes möglich. Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung kann sowohl für Ent- als auch für Verleiher bußgeldrechtliche Folgen haben. Außerdem besteht für den Entleiher bei unwirksamen Verträgen sowie bei Insolvenz des Verleihers ein hohes Haftungsrisiko.
 

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