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Negativliste PDF Drucken E-Mail
Freitag, den 09. Juli 2004 um 00:00 Uhr
Englisch: negative list
Zur Kostendämpfung können in der gesetzlichen Krankenversicherung unwirksame und somit unwirtschaftliche Arznei- sowie Heil- und Hilfsmittel aus der Leistungspflicht der Krankenkassen ausgeschlossen werden. Die Zusammenstellung dieser unwirtschaftlichen Mittel durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung wird als Negativliste bezeichnet.

( 34 SGB V)
 
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