Home Lexikon Lexikon O Öffentlicher Gesundheitsdienst
Plagiate dieser Website werden automatisiert erfasst und verfolgt.

Datenbankaufrufe

seit 1.4.1998
   

Nachrichten


Öffentlicher Gesundheitsdienst PDF Drucken E-Mail
Freitag, den 09. Juli 2004 um 00:00 Uhr
Englisch: public health service
Die Bundesländer sind im Bereich DES Gesundheitswesens für die Aufgabenbereiche Gesundheitsschutz, Gesundheitshilfe und Aufsicht über Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens zuständig. Alle Einrichtungen des öffentlichen Dienstes, die an diesen Aufgaben mitwirken, werden unter der Bezeichnung Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD) zusammengefasst.

Die Länder können zur Ausgestaltung eigene Gesundheitsdienstgesetze erlassen, andernfalls gilt das Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens. Je nach Infrastruktur ist der ÖGD den Gesundheitsabteilungen der Länderministerien, den Medizinaldezernaten in den Ländern mit Regierungsbezirken und den örtlichen Gesundheitsamtn zugeordnet.

Zur Förderung der Prävention haben die Länder vielfach so genannte Landesvereinigungen, Landeszentralen oder Landesarbeitsgemeinschaften für Gesundheit eingerichtet.
 
Noch keine Kommentare.
Du musst dich anmelden oder registrieren, um einen Kommentar zu schreiben.
Diskutieren ...

Herkunft der Besucher

Die (nach Google, Yahoo, Bing, etc.) für diese Seite wichtigsten Besucherquellen. Gehört Ihre Website auch dazu? Dann lesen Sie hier weiter.
Copyright © 2012 Industrie Lexikon. Alle Rechte vorbehalten.
Joomla! ist freie, unter der GNU/GPL-Lizenz veröffentlichte Software.
 

Sponsoren