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Offene Handelsgesellschaft PDF Drucken E-Mail
Dienstag, den 20. Juli 2004 um 00:00 Uhr
Charakteristisch für die offene Handelsgesellschaft (oHG) ist die unbeschränkte persönliche und solidarische Haftung der Gesellschafter (mindestens 2 erforderlich). Eine Haftungsbeschränkung in der Außenwirkung ist nicht möglich.
 
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