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Quorumsregelung PDF Drucken E-Mail
Freitag, den 09. Juli 2004 um 00:00 Uhr
Obligatorische Regelung in den Bundesmantelverträgen, wonach ein Modellvorhaben nur dann zustande kommt, wenn ein Quorum von mindestens 50 Prozent der Vertragsärzte zustimmt, die die Voraussetzungen für die Teilnahme am Modellvorhaben erfüllen. Diese Regelung wurde im Rahmen der GKV-Gesundheitsreform 2000 aufgehoben, um innerärztliche Blockaden von Modellvorhaben zu verhindern.
 
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