|
Dienstag, den 20. Juli 2004 um 00:00 Uhr |
Englisch: state of the art “Stand der Technik" ist der Entwicklungsstand
fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Mssnahme zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gesichert erscheinen lässt. Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen heranzuziehen, die mit Erfolg in der Praxis erprobt worden sind. Gleiches gilt für den Stand der Arbeitsmedizin und Hygiene (3 Abs.9 GefStoffV).
|