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Geschrieben von: Administrator
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Dienstag, den 20. Juli 2004 um 00:00 Uhr |
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Ein Störfall ist eine Störung DES bestimmungsgemäßen Betriebes einer Anlage, wodurch bestimmte Stoffe (Anhang II der Störfall-Verordnung) frei werden, entstehen, in Brand geraten oder explodieren und eine Gemeingefahr entsteht. Unter Gemeingefahr ist eine Gefahr hinsichtlich schwerer Gesundheitsstörungen von Menschen, die nicht zum betroffenen Anlagenteil gehören, für die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen oder für Sachen von hohem Wert, insbesondere Gewässer, Böden, Tier- und Pflanzenbestände, zu verstehen.
Andere nicht ganz so ernst gemeinte Definition:
Weckerklingeln
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Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 26. Juli 2009 um 09:18 Uhr |