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Urlaubskrankenversicherungsschutz PDF Drucken E-Mail
Freitag, den 09. Juli 2004 um 00:00 Uhr
Im Ausland besteht für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Urlaubskrankenversicherungsschutz, sofern mit dem betreffenden Staat ein Sozialversicherungsabkommen oder überstaatliche Regelungen nach EU-Recht bestehen. Für den Versicherungsschutz in solchen Staaten ist in der Regel ein so genannter Auslandskrankenschein als Anspruchsnachweis Voraussetzung, der von der jeweiligen Krankenkasse für die Dauer des Urlaubs ausgestellt wird. Für alle übrigen Staaten müssen Versicherte der GKV eine private Zusatzversicherung abschließen
 
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