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Freitag, den 14. Januar 2005 um 00:00 Uhr |
Unter Zeitarbeit versteht man die zeitlich begrenzte Überlassung von Arbeitnehmern (Zeitarbeiter) durch ein Zeitarbeitsunternehmen an Dritte.
Der Arbeitsvertrag wird zwischen dem Zeitarbeiter und dem Zeitarbeitsunternehmen geschlossen, das damit die üblichen Arbeitgeberpflichten übernimmt.
---> Siehe auch:
"Zeitarbeit" findet sich im UNSPSC Code "80111601"
Zeitarbeit im Büro- oder Verwaltungsbereich
"Zeitarbeit" findet sich im WZ2003 Code "74.50.2"
Zeitarbeit (Überlassung von Arbeitskräften)
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