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Zweitmeinung PDF Drucken E-Mail
Freitag, den 09. Juli 2004 um 00:00 Uhr
Englisch: second opinion
In ausländischen Versicherungssystemen muss teilweise vor bestimmten Leistungen wie Operationen oder vor Überweisungen zu hoch spezialisierten Fachärzten eine ärztliche Zweitmeinung eingeholt werden. Die Diagnose oder Therapie des behandelnden Arztes erfährt so eine Qualitätssicherung. In Managed-Care-Organisationen gibt es Versicherungsprodukte, die bei generellen Zweitmeinungsverfahren Bonus-Regelungen unter Hinweis auf Qualitätsverbesserungen einführen. In Deutschland werden diese Verfahren im Rahmen von Arztnetzen erprobt.
 
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