Ideenmanagement - Beteiligung von Fremdfirmen

  • Jürgen
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#14245 by Jürgen
Moin,
wir beschäftigen bei uns im Hause verschiedene Fremdfirmen, deren Mitarbeiter z.Zt. von der Teilnahme am Verbesserungsvorschlagswesen ausgeschlossen sind. Angeblich gibt es keine rechtliche Möglichkeit, den MA dieser Firmen Prämien auszuzahlen, da die jeweilige Firma unser Geschäftspartner ist und so die Prämie "einheimsen" könnte. Wir würden aber gerne dieses Potential nutzen und es stellt sich die Frage, wie wir erreichen können, dass die Prämie dann auch wirklich diesen Mitarbeitern zukommt. Hat jemand Ideen?
Danke & Gruß,
Jürgen



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  • Alex
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#14247 by Alex
Bei uns in der Firma hatten wir das gleiche Problem.
Gelöst wurde es,indem wir eine extra Pinwand anbrachten mit der Beschreibung der möglichen Verbesserungsvorschläge. Hat man einen, kann man diesen auf einen vorgefertigten Zettel schreiben. Man muss ankreuzen in welchen Bereich sich dieser vorschlag auswirken würde, mit einer kurzen Beschreibung des Vorschlags. Ferner gibt die Person seinen Namen und seine Abteilung an. einmal im Momat wird dann die Box entleert, die Geschäftsführung diskutiert die vorschläge und sagt, welcer umgesetzt werden kann. Je nach Umfang des Vorteils wird dann eine Art Prämie ausgegeben.



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  • Alex
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#14248 by Alex
Bei uns in der Firma hatten wir das gleiche Problem.
Gelöst wurde es,indem wir eine extra Pinwand anbrachten mit der Beschreibung der möglichen Verbesserungsvorschläge. Hat man einen, kann man diesen auf einen vorgefertigten Zettel schreiben. Man muss ankreuzen in welchen Bereich sich dieser vorschlag auswirken würde, mit einer kurzen Beschreibung des Vorschlags. Ferner gibt die Person seinen Namen und seine Abteilung an. einmal im Momat wird dann die Box entleert, die Geschäftsführung diskutiert die vorschläge und sagt, welcer umgesetzt werden kann. Je nach Umfang des Vorteils wird dann eine Art Prämie ausgegeben.



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  • Wolfgang Horn
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#14263 by Wolfgang Horn
Replied by Wolfgang Horn on topic Re: Ideenmanagement - Beteiligung von Fremdfirmen
Moin zurück von einem Buitenbremer an der Isar, Jürgen,
Erstens - der Extremfall Arbeitnehmererfindung des Fremdarbeiters macht die Problematik deutlicher. Wer hat die Rechte an der Erfindung? Nicht Sie. Sondern der Arbeitgeber der Fremdarbeiter.
Es sei denn, Sie haben im Werkvertrag eine Abtretung dieser Rechte an Sie geregelt.
Zweitens - Sie haben kein Vertragsverhältnis mit besagten Fremdarbeitern, sondern Sie haben einen Vertrag mit deren Arbeitgeber geschlossen.
Der Fremdarbeiter arbeitet nicht auf eigene Rechnung, sondern im Auftrag seines Arbeitgebers.
Für den Fremdarbeiter könnte die Annahme einer direkten Zahlung seine Pflichten verletzen.
Wegen dieser Problematik: Das ist zu knifflig für ein Qualitätsforum. Da fragen Sie besser Ihren Hausjuristen und regeln das Ganze.
Aber einen Beitrag habe ich zum Fragenkomplex "Motivation" und "Prämien"
Sie, Jürgen, möchten das Kreativitätspotential der Fremdarbeiter erschließen.
Der Arbeitnehmer, auch Fremdarbeiter, arbeiten für die Zukunft ihres Einkommens und dessen Höhe.
Die Prämie für den Verbesserungsvorschlag sind ihnen weniger wichtig als die Anerkennung und die damit gestiegene Aussicht auf Erhalt der Arbeit oder gar Erhöhung des Einkommens.
Der Fremdarbeiter freut sich gewiß über eine Prämie - aber mehr noch über alles, was seinen Arbeitgeber bewegt, ihn bevorzugt einzusetzen und für besser bezahlte Jobs.

Ciao
Wolfgang Horn



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