| Die Verordnung über gefährliche Stoffe (Gefahrstoff-Verordnung) ist eine am 1986-08-26 erlassene Bundesverordnung auf Grundlage des Chemikaliengesetzes und hat die Arbeitsstoff-Verordnung und die Giftgesetze abgelöst. Sie schreibt umfangreiche Maßnahmen für das Inverkehrbringen und den Umgang mit Gefahrstoffen vor, insbesondere Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährliche Stoffe und Zubereitungen, Grenzwerte für krebserzeugende Stoffe, Anzeige- und Erlaubnisvorschriften, Unterrichtung der Arbeitnehmer, ärztliche Vorsorgeuntersuchungen, Ermittlung von Gefahrstoffen durch den Arbeitgeber und Schutzmaßnahmen. - 11656/2004-07-09 Zu diesem Begriff gehörende Datenbankseiten
Gefährliche Stoffe ()
Gefährliche Stoffe ()
Karzinogene (Cancerogene Stoffe, die bei Menschen und Tieren ...)
Inverkehrbringen (Inverkehrbringen ist das Anbieten, Vorrätighalten ...)
| | Alternative Schreibweisen (Synonyme):
Gefahrstoff-verordnungen, Gefahrstoff-verordnungs |
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