Forum, FAQÜberblick , Kontakt, FAQ / Hilfe

Industrie-Lexikon

Google
  Web industrie-lexikon.de

  Lexikon von 'Laborgemeinschaft' bis 'Low-Tech'

    Leih-Arbeitnehmer

0-9A-ÄBCDEFGHIJKLMNO-ÖPQRSTU-ÜVWXYZ

Lebensmittelgesetz

Leih-Arbeitnehmer

Leistung
Unter Leiharbeit wird umgangssprachlich das zeitweise Überlassen von Arbeitnehmern entweder von Betrieb zu Betrieb oder von einem gewerblichen Leihunternehmen an einen Betrieb verstanden.

Rechtlich gesehen ist die Leiharbeit streng reglementiert und nur unter den Voraussetzungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes möglich. Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung kann sowohl für Ent- als auch für Verleiher bußgeldrechtliche Folgen haben. Außerdem besteht für den Entleiher bei unwirksamen Verträgen sowie bei Insolvenz des Verleihers ein hohes Haftungsrisiko.
- 410/2003-01-03

Zu diesem Begriff gehörende Datenbankseiten
Arbeit (Wird ein Körper durch eine Kraft auf einem ...)
Arbeit (Wird ein Körper durch eine Kraft auf einem ...)
Arbeit (1) Eine Leistung, die ein Arbeitnehmer anbietet. ...)
Arbeitnehmer (“Arbeitgeber ist, wer Arbeitnehmer beschdftigt ...)
Arbeitnehmer (“Arbeitgeber ist, wer Arbeitnehmer beschdftigt ...)

Weitere interessante Seiten zum Thema dieser Seite

HomepageZugriffe: (pageviews / gesamte Datenbank)
seit dem 1.4.98: Counter
Seite: 55105 /@1


Alle Informationen ohne Gewähr. Ergänzungswünsche richten Sie bitte an den Administrator
© Copyright 1995 - 2006 gebhardt@quality.de ; Impressum,  (Letzte Änderung :2007-05-06)