Datenschutzhandbuch in QMH?

  • Oliver
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#6661 by Oliver
Datenschutzhandbuch in QMH? was created by Oliver
Hallo,
bin seit kurzem neben QMB auch DSB.
Durch Online-Suche fand ich mehrmals den Hinweis, daß Datenschutzhandbuch könne sehr gut in das QMH integriert werden.
Weiß jemand, ob das üblich ist? Ich selber möchte es aus folgenden Gründen eher nicht einbauen:
Die Dokumentation würde wieder "aufgebläht" werden, was dann wieder abschreckend wirken könnte. Ich bin froh, ein "schlankes" QMH zu haben, das wenigstens von einem Teil der MAs auch gelesen wird.
Als Anhang könnte die Dokumentation zum Datenschutz "verloren" gehen, womit dann fast schon wieder die Forderungen des BDSG nicht mehr erfüllt werden.
Wir haben ein Intranet, in dem das QMH steht. Ich habe es jedem "freigeschaltet" (Ich weiß, daß nach Norm, nur die Führungskräfte Zugriff haben sollten. Finde es wie mein Chef so aber besser.), lediglich bei den VAs, AAWs und FBs habe ich Einschränkungen gemacht. Auf ein integriertes Datenschutzhandbuch könnte also jeder zugreifen. In einem separaten Verzeichnis (z. B. DSH) wäre die Zugriffszeit wohl kürzer, da man weniger suchen müßte als im QMH erst Abschnitt und Unterabschnitte rauszusuchen.
Allenfalls einen Link im QMH zu einem separaten Datenschutzhandbuch halte ich für sinnvoll.
Hat jemand Erfahrung damit, welche Methode praktischer ist?
MfG



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  • Tim Gerdes
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#6666 by Tim Gerdes
Replied by Tim Gerdes on topic Re: Datenschutzhandbuch in QMH?
Hallo,
ich halte es in der Tat für recht vernünftig, Elemente des DSHs in das QMH zu integrieren.
Man könnte z.B. in den Prozessen, in denen datenschutzrechtlich relevante Dinge passieren, die jeweiligen Regelungen des DSHs zitieren.
Ich weiß nicht, nach welcher Norm Ihr Euer QMH erstellt habt, aber nach der ISO 9000 ist es -nach mienem Dafürhalten - nicht so, dass das QMH nur den Führungskräften zugänglich sein soll.
Grüße,
Tim



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  • Konstantin
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#6667 by Konstantin
Replied by Konstantin on topic Re: Datenschutzhandbuch in QMH?
Hallo Oliver,
: bin seit kurzem neben QMB auch DSB.
Glückwunsch zum Job des DSB!
: ....daß Datenschutzhandbuch könne sehr gut in
: das QMH integriert werden.
Na! Meinungen gibt es viele.
Meine wird eine davon sein. Aber dennoch:
Datenschutz halte ich für für ein anderes Thema als das Thema QM. Datenschutz kann ein Thema im QM sein. Denn Qualität umsetzen heißt auch: die Vorschriften des Datenschutzes zu beachten. Unternehmen, die auf Qualität setzen, gehen mit Daten (insbesondere mit personenbezogenen Daten) verantwortungsvoll um. Allerdings ist Datenschutz nicht gleich QM. Das Buch zum betrieblichen Datenschutz ist ein anderes als das QMH.
: Weiß jemand, ob das üblich ist....
Ich habe es noch niergendwo so gesehen.
: Die Dokumentation würde wieder "aufgebläht"
Das stimmt! Deshalb halte ich es für Sinnvoll, gegebenenfalls innerhalb des QMH auf die Regelungen zum Datenschutz zu verweisen.
: Als Anhang könnte die Dokumentation zum
: Datenschutz "verloren" gehen, womitdann
: fast schon wieder die Forderungen des BDSG
: nicht mehr erfüllt werden.
Das halte ich (noch) nicht für ein Problem. Im betrieblichen Datenschutzbuch werden, soviel ich weiß, nur Forderungen und Regelungen reingeschrieben. Keine sonstigen Daten. Insofern verursacht das fahrlässige Verlegen/Verlorengehen, keinen nennenswerten Schaden. Qualitativ gut arbeiten, heißt für mich auch mit solchen Gegenständen verantwortungsvoll umzugehen. Also einfach verloren gehen, das soll nicht sein!
Als Anhang eines QMH in der Print-Ausgabe, könnte ich mir Regelungen zum Datenschutz (soweit relevant) schon vorstellen.
: Wir haben ein Intranet, in dem das QMH steht.
: Ich habe es jedem "freigeschaltet" (Ich weiß,
: daß nach Norm, nur die Führungskräfte Zugriff
: haben...
Halt! Von welcher Norm gehst du aus? Mir ist diese Norm nicht bekannt. Das QMH sollte eigentlich allen Mitarbeitern zur Verfügung stehen. Alle Mitarbeiter sollen sich mit der Qualitätspolitik, Q-Ziele, Verfahren etc. identifizieren und bei der Arbeit danach verfahren. Das QMH soll auch die Einarbeitung von neuen Mitarbeitern erleichtern. VA- PA- AA etc. sollen Mitarbeitern dazu verhelfen, Fehler zu vermeiden. Es soll einheitlich gearbeitet werden. Das ist zumindest die Idee...
Teile des QMH können sogar veröffentlicht werden können und dürfen, damit die Kunden sehen können, wie das Unternehmen Qualität praktiziert.

: Auf ein integriertes Datenschutzhandbuch könnte
: also jeder zugreifen.
Jeder Mitarbeiter? Ja das sollte er meines Erachtens schon können. Er sollte ja im Zweifelsfalle - ohne groß herum nachfragen zu müssen (zuständige Mitarbeiter sind oft nicht da oder anderweitig beschäftigt) - sich erkundigen können, was er darf und was er nicht darf.
: In einem separaten Verzeichnis (z. B. DSH)
: wäre die Zugriffszeit wohl kürzer, da man
: weniger suchen müßte als im QMH erst Abschnitt
: und Unterabschnitte rauszusuchen.
Das man separate Verzeichnisse anlegt, ist im Normalfall die Regel bei gut strukturierten Dokumentationen. Mit der eigentlichen Zugriffszeit hat es nichts zu tun. Die ist kaum merkbar, es sei denn, das Verzeichnis ist extern angelegt, etwa bei einem Provider in Brasilien und der Rechner müsste erst einmal die Verbindung zu diesem Verzeichnis aufnehmen.
Im Übrigen kommt es darauf an, wie euer QMH Inhaltsverzeichnis strukturiert ist.
HTML Dokumente arbeiten stets mit Verweisen (Links), um zu der jeweiligen Seite zu referenzieren. Als eigenes Kapitelchen am Ende des Inhaltverzeichnisses des QMH kann z.B. auf die Regelungen zum Datenschutz verwiesen werden. Aber auch innerhalb des QMH, d.h. in den jeweiligen Abschnitten, kann - je nach Relevanz - auf die Regelungen des Datenschutzes referenziert werden.
Viele Grüsse
Konstantin
P.S. Kannst du mir deine eMail-Adresse mitteilen? Ich habe da ein paar Fragen an dich!



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  • Martin S
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#6669 by Martin S
Hallo Oliver,
warum integrierst Du nicht gleich die Datenschutzrechtlichen Dinge in die Prozesse / Prozessbeschreibungen / Formulare ?
Beispiel:
Ein Formular kann doch mit "Vertraulich - Ablage im Safe" bedruckt werden.
Eine Prozessbeschreibung, z.B. "Personalverwaltung" kann doch an entsprechender Stelle mit dem Satz "Die persönlichen Daten dürfen nur im passwortgeschützten Verzeichnis xy gespeichert werden." oder "Der Raum der Personalabteilung ist beim Verlassen stets abzuschliessen"
Was ich damit meine: Einfach die Forderungen des BDSG an richtiger Stele in die entsprechenden Beschreibungen einfügen.
Damit integrierst Du die Forderungen - jeder weis, was zur richtigen Zeit am richtigen Ort zu tun ist, ohne gleich ein separates BSDG-Handbuch zu studieren.
PS: Wenn die QM-Handbücher nur für die Führungskräfte geschrieben wären - wie sollten dann die "Fließbandarbeiter" wissen, das auch sie Verbesserungen einbringen dürfen ?
EIn QM sollte nicht nur von oben nach unten, sondern - viel besser - von unten nach oben gelebt werden.

Gruß, Martin S



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  • Oliver
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#6673 by Oliver
Replied by Oliver on topic Datenschutzhandbuch in QMH?
Danke schon mal für die Tips. Sorry für mein Statement über QMH und Führungskräfte. Habe es in der Norm nachgesehen; steht wirklich nichts von drin. Wollte also wissen, wie ich darauf kam und siehe da im Vorlesungsskript meines Profs aus dem Jahre 2001 fand ich den entsprechenden Satz. Muß man sich da über den Standort D noch wundern? ;-)
Schönen Abend noch



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