Rechtsmangel

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#18672 by Albina
Rechtsmangel was created by Albina
Hallo!
Im Vertrag ueber Zertifizierung und Nutzungsrecht steht: "Eine Gewähr für die Rechtswirksamkeit und Rechtsbeständigkeit der Vertragsschutzrechte sowie der Freiheit von Rechtsmängeln und sonstigen Mängeln wird nicht übernommen. Die Zertifizierungsstelle übernimmt insbesondere keine Gewähr dafür, dass das TÜV CERT-Zeichen zum Zwecke des Wettbewerbes uneingeschränkt genutzt werden kann." Bedeutet es, dass dieser Vetrag keine rechtliche Kraft hat? Und vielleicht koennte mir jemand erklaeren, was eine Rechtsmangel ist? Deutsch ist fuer mich eine Fremdsprache, deswegen bitte ich moeglichst einfacher das alles zu beschreiben. Vielen Dank im voraus!



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  • QM-FK
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#18674 by QM-FK
Replied by QM-FK on topic Re: Rechtsmangel
Gute Erklärungen zum Thema finden sich im Internet reichlich.
Auf einer Seite war zu finden:
Grundsätze des Deutschen Kaufrechts
Das Kaufrecht spielt insbesondere eine Rolle, wenn die gelieferte Sache einen Fehler hat. Man unterscheidet, ob es sich um einen Rechtsmangel oder um einen Sachmangel handelt.
Wenn Sie hier Schwierigkeiten, prüfen Sie erst die Verjährungsfristen ( meist 6 Monate nach der Übergabe der Sache der Sache).
Rechtsmangel
Ein Rechtsmangel besteht insbesondere dann vor, wenn die Sache mit dem Recht eines Dritten belastet ist. Beispiel: Ein Dritter macht Schutzrechte (Patent, Gebrauchs- oder Geschmacksmuster, Markenzeichen- oder Urheberrechte)
an dem gelieferten Gegenstand geltend.
Weist die verkaufte Sache einen Rechtsmangel auf, haftet der Verkäufer vorbehaltlich der Kenntnis des Käufers nach den allgemeinen Regeln der __ 320 bis 327 BGB. Den Verkäufer trifft eine Art Garantiehaftung (__ 437,440 BGB) für die Mangelfreiheit der Sache. Deshalb:
Wer etwas verkauft, sollte sicher sein, daß er keine Rechte Dritter verletzt.

Sachmangel
Ein Sachmangel besteht bei einer nicht bloß geringfügigen Abweichung der "Ist" von der vereinbarten "Sollbeschaffenheit" einer Sache. Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Sollbeschaffenheit getroffen, gilt die "übliche" Beschaffenheit der Sache als Maßstab.
Ein Mangel besteht ferner beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, oder wenn eine Sache einen Mangel aufweist, dessen Bestehen der Verkäufer arglistig verschwiegen hat.

Konkret zur Zertifizierung:
Hier will der TÜV sagen, dass zum Beispiel die Werbung mit dem TÜV-LOGO manchmal nicht erlaubt sein kann: Das LOGO eines Zertifizieres nach ISO 9001 darf nicht direkt neben einem CE-Zeichen auf dem Produkt angebracht werden.
Anders ausgedrückt: Man darf das Cert-Zeichen zwar verwenden, aber falls es durch irgendeine Rechtssprechung nicht erlaubt ist, dann darf der Kunde keine Kostenerstattung oder Rückabwicklung der Zertifizierung verlangen.
Gruß QM-FK



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