Re: Fall aus der Praxis

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#20066 by Maik
Re: Fall aus der Praxis was created by Maik

: Wär' ich vorsichtig. Ich hatte schon zu viele Verbesserungen mit Nebenwirkungen. Ich würde als Kunde erwarten, daß ich gefragt werde und eine Bauabweichungsgenehmigung erteile. Oder auch nicht.

: Schöne Grüße

: Frank

Hi,
ich wäre da auch mit vorsichtig. Der Kunde erwartet immer, dass er über Änderungen informiert wird bzw ihr seid als Lieferant dazu verpflichtet.
Handelt es sich um eine Änderung am Erzeugnis?
Ja, Kundeninformation notwendig, Sonderfreigabe einholen.Entsprechend im Erzeugnislebenslauf-wenn vorhanden-dokumentieren.
Ist es eine Erzeugnismodifikation, so seid ihr nicht dazu verpflichtet, dieses mitzuteilen.
Was ist eine Änderung, was eine Modifikation? Gute Frage,oder?
Müsst ihr IMDS pflegen?
Sieht man es äusserlich?
Wenn ihr ein gutes Verhältnis zum Kunden habt und die Qualitäter/Werkstoffprüfer keine Wechselwirkungen des besseren Material mit anderen Materialien sehen, sollte auch einer kurzfristigen Sonderfreigabe nichts im Wege stehen.
Gruß
Maik




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