Aufbewahrung ungültiger QM-Dokumente im Krankenhaus

  • Kristina
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#20127 by Kristina
Guten Tag,
mich haben MA heute darauf aufmerksam gemacht, dass unsere VA zur Dokumentenlenkung eine Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren (!!!) für ungültige QM-Dokumente vorsieht. Für Q-Aufzeichnungen, also Patientenakten o.ä., ist diese Frist gemäß BGB _ 197 i. V. m. _ 199 vorgegeben und deswegen wurde sie vermutlich auch kurzer Hand auf ungültige Dokumente übertragen.
Meine Fragen : Gibt es hinsichtlich ungültiger Dokumente gesetzliche Vorgaben und wenn nein, was sollte sinnvollerweise wie lange aufbewahrt werden?
Danke, Kristina




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