Das Produktsicherheitsgesetz (prodSG) beschreibt seit 2011 die Anforderungen an technische Geräte. Vorgänger war das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG).

Das Gesetz soll sicherstellen, dass

  • bei bestimmungsmäßigem Gebrauch (also wenn die Gebrauchsanweisung strikt beachtet wird) aber auch
  • bei vorhersehbarem Gebrauch (also auch bei typischen Fehlern oder "üblichen" Gebrauch)

die Gesundheit von Personen nicht gefährdet wird.

Das Gesetz richtet sich an Hersteller, Importeure und Händler, die ein Produkt inverkehrbringen, also Verbrauchern direkt oder indirekt (über Zwischenhändler) anbieten.

Werden die Voraussetzungen erfüllt, darf das Produkt dann auch mit einer CE-Kennzeichnung und/oder dem GS-Zeichen versehen werden.

Ähnliche Artikel

GPSG ■■■■■■
Geräteund Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Das "Gesetz zur Neuordnung der Sicherheit von technischen . . . Weiterlesen
Inverkehrbringen ■■■■
Inverkehrbringen bezeichnet im Industriekontext den Vorgang, durch den ein Produkt zum ersten Mal für . . . Weiterlesen
Konformität ■■■
Konformität im Industriekontext bezieht sich auf die Einhaltung von bestimmten Standards, Vorschriften . . . Weiterlesen
CE-Kennzeichnung auf umweltdatenbank.de■■■
Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß Verordnung . . . Weiterlesen
GS-Zeichen ■■■
Heimatbörse auf finanzen-lexikon.de■■■
Die Heimatbörse ist üblicherweise die Börse, die sich im geographischen Umfeld der Zentrale eines . . . Weiterlesen
Echtzeit auf finanzen-lexikon.de■■■
Echtzeit im Kontext der Finanzen bezieht sich auf die sofortige Verarbeitung und Übermittlung von Finanzinformationen, . . . Weiterlesen
Börsenmitglied auf finanzen-lexikon.de■■■
Börsenmitglied im Finanzen Kontext bezeichnet eine Person oder eine Organisation, die die Berechtigung . . . Weiterlesen
Aktientransaktion auf finanzen-lexikon.de■■■
Eine Aktientransaktion bezieht sich auf den Kauf oder Verkauf von Aktien eines Unternehmens auf dem Finanzmarkt. . . . Weiterlesen
BauGB auf wind-lexikon.de■■■
Das deutsche Baugesetzbuch (amtliche Abkürzung BauGB), dessen Vorgänger das Bundesbaugesetz (BBauG) . . . Weiterlesen