Ein Abnahmeprüfzeugnis (APZ) ist eine Bescheinigung, die auf der Grundlage von Prüfungen erstellt wurde. Diese Prüfungen entsprechen den in der Bestellung angegebenen technischen Lieferbedingungen und/ oder den amtlichen Vorschriften und sidn gemäß den zugehörigen Technischen Regeln durchgeführt worden.

Die Prüfungen müssen an den gelieferten Erzeugnissen oder an Erzeugnissen der Prüfeinheit, von der die Lieferung ein Teil ist, durchgeführt worden sein. Die Prüfeinheit wird in der Produktnorm, in amtlichen Vorschriften und den zugehörigen Technischen Regeln oder in der Bestellung festgelegt.

Dieser Begriff ist in der EN 10204:1991 definiert

Ähnliche Artikel

Beschaffung auf finanzen-lexikon.de■■■
Im Finanzkontext bezieht sich das Wort "Beschaffung" auf den Prozess des Einkaufs von Gütern oder Dienstleistungen . . . Weiterlesen
Einkauf auf finanzen-lexikon.de■■■
Im Finanzkontext beschreibt der Begriff Einkauf den Prozess, bei dem ein Unternehmen Güter oder Dienstleistungen . . . Weiterlesen
Auslieferung ■■■
Die Auslieferung ist ein entscheidender Schritt im industriellen Produktionsund Lieferprozess. Sie bezieht . . . Weiterlesen
Durchlaufzeit ■■■
Durchlaufzeit im Industrie Kontext bezieht sich auf den Zeitraum, der von der Auftragserteilung bis zur . . . Weiterlesen
Kommissionierung ■■■
Kommissionierung bezieht sich im industriellen Kontext auf den Prozess des Sammelns und Zusammenstellens . . . Weiterlesen
Warenwirtschaftssystem ■■■
Bei einem Warenwirtschaftssystem (WWS) handelt es sich um eine Software, mit der Unternehmen ihre Lagerbestände, . . . Weiterlesen
Bilanz auf finanzen-lexikon.de■■■
Die Bilanz ist nach betriebswirtschaftlicher Sicht eine Gegenüberstellung des Vermögens auf der Aktivseite . . . Weiterlesen
Vorleistung auf finanzen-lexikon.de■■■
Vorleistung im Finanzen Kontext bezeichnet eine Zahlung oder Lieferung von Waren oder Dienstleistungen, . . . Weiterlesen
Future auf finanzen-lexikon.de■■■
Ein Future bzw. Futures-Kontrakt ist ein standardisierter Vertrag, der an einer Terminbörse gehandelt . . . Weiterlesen
Tracking auf finanzen-lexikon.de■■
Unter Tracking (Nachverfolgung, Engl.: track=Spur) versteht man eine Investitions­erfolgs­kontrolle. . . . Weiterlesen