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Versicherungsfall PDF Drucken E-Mail
Freitag, den 09. Juli 2004 um 00:00 Uhr
Der Versicherungsfall löst die Leistungspflicht eines Versicherers aus. So setzt in der gesetzlichen Krankenversicherung der Anspruch des Versicherten auf Krankenbehandlung den Versicherungsfall "Krankheit" voraus.
 

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