Reaktionszeit bei fehlerhafter Lieferung

  • Christoph K.
  • Topic Author
  • Visitor
  • Visitor
#3919 by Christoph K.
Reaktionszeit bei fehlerhafter Lieferung was created by Christoph K.
Wir sind ein Jit-Werk der Automobilzulieferindustrie und haben folgendes Problem:
Immer grössere Bereiche unseres Lagers werden blockiert durch fehlerhafte Zulieferungen (der Sperrlagerplatz reicht schon längst nicht mehr aus). Wir haben nun den Lieferanten eine Frist von drei Tagen gesetzt um zu entscheiden, was mit der fehlerhaften Ware geschehen soll. Es gibt drei Alternativen:
-Rücksendung an den Lieferanten
-Verschrottung vor Ort auf Kosten des Lieferanten
-Nacharbeit durch den Lieferanten oder ein von ihm beauftragtes Unternehmen
Laut Gesetz muss dem Lieferanten ein angemessener Zeitraum zur Mängelbehebung gegeben werden. Sind drei Tage angemessen oder viel zu kurz (wie die meisten Lieferanten meinen) ? Wie sieht die rechtliche Seite aus (Angemessenheit) ? Gibt es vielleicht Musterurteile über solche Fälle ?




Please Anmelden to join the conversation.

  • Marten
  • Topic Author
  • Visitor
  • Visitor
#3920 by Marten
Hallo Christoph,
zur Frage, ob 3 Tage angemessen sind solltest Du evtl. mal den Faktor Mensch, der ja auch ein Faktor im Sinne der Ressourcen ist, auseinandersetzen. Versetz Diche einfach in die Lage Deines Lieferanten und geh dabei ehrlich und objektiv alle Wege durch, die Dich zur Festlegung Deiner Reaktionszeit führen. Danach entscheide nach Rücksprache mit einer "repräsentativen" Gruppe Deiner Lieferanten, wie sie die Sache angehen wollen.
Ich glaube, mit Druck erreichst Du eher das Gegenteil. Du willst doch "mit zuverlässigen Lieferanten ZUSAMMENarbeiten" oder etwa nicht?
Gruß
Marten




Please Anmelden to join the conversation.

  • Vivian
  • Topic Author
  • Visitor
  • Visitor
#3930 by Vivian
Replied by Vivian on topic Reaktionszeit bei fehlerhafter Lieferung
Hallo Christoph,
welche Linie du gegenüber deinen Lieferanten fährst, kommt immer auf die eigene Abhängigkeit von denselben an.
Grundsätzlich sollten solche kritischen Faktoren in Jit-Unternehmen grundsätzlich vertraglich geregelt werden. Dabei sollte z. B. auch die Kostenübernahme für Rücksendungen, Nacharbeit auf Kosten des Lieferanten vereinbart werden. Mit einem Vertrag bist du in der Regel raus. Das ist wesentlich konfortabler und risikoloser als sich auf lediglich auf allgemeine Geschäftsbedingungen zu stützen. Bei Qualitätssicherungsvereinbarungen streiten sich z. Zt. die Juristen, ob diese als allgem. Geschäftsbed. in den Vertrag eingehen.
Im Handelsgesetzbuch, das im Geschäftsverkehr dem BGB übergeordnet ist, ist die Rügepflicht geregelt. Zu rügen ist sofort nach Erkennen des Fehlers. Die Frist für die Rügepflicht ist abhängig von der Beschaffenheit der Ware und der realen Chance, einen Fehler unter zumutbarem Prüfaufwand entdecken zu können.
Du schreibst, laut Gesetz müsste dem Lieferanten ein angemessener Zeitraum für die Behebung des Fehlers eingeräumt werden. Mich interessiert aus welchem Gesetz du das gelesen hast?
Ich vermute im BGB, altes Schuldrecht, dem ist nicht so. Diese Regelungen zum Schuldrecht im BGB sind für Privatpersonen relevant! Der Privatperson wurde ein Wahlrecht zwischen Wandelung, Minderung oder Nachbesserung eingeräumt. Das nur am Rande.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, kannst du die Ware sofort zurücksenden. Bei Jit-Lieferungen solltest du den Fehler sofort rügen und sofort eine Frist für die Neulieferung setzen, mit dem Hinweis, das bei Nichterfüllung auf Kosten des Lieferanten ein anderer Lieferant beauftragt wird bzw. Nacharbeit beauftragt wird. Diese Fristsetzung muss sein!
Nacharbeit ohne vorherige Rüge ist problematisch, das kommt wirklich auf den Einzelfall an. Geschäftspartner sollten die wirtschaftlichen Interessen des Partners beachten. Wenn du Produkte zur Nacharbeit gibst, jedoch für deinen Lieferanten in der gleichen Zeit die Neulieferung und die Kosten für die Rücksendung und Nacharbeit im eigenen Unternehmen günstiger gewesen wäre, hast du wahrscheinlich schlechte Karten. Eine Entscheidung, wie mit den fehlerhaften Prod. verfahren werden soll, kannst du sofort fordern, am besten schriftlich.
Finalisten fordern z. B. von ihren Lieferanten, dass sie auf ihre Kosten mindestens Lieferungen für zwei Tage vorhalten. Diese Forderung wird oft aufgrund des Risikos in der Lieferantenkette weiter nach unten gebrochen. Also sollte i. d. R. euer Lieferant sofort eine Neulieferung auf den Weg bringen können.

Viel Spaß
Vivian




Please Anmelden to join the conversation.

Time to create page: 0.457 seconds
Powered by Kunena Forum