Lexikon G

Das Industrie-Lexikon (Alles über industrielle Normen, Qualitätsmanagement +++& 'GPS', 'Großunternehmen', 'Gefahrstoff-Verordnung'

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English: Gas
Neben fest und flüssig ist gasförmig einer der drei klassischen Aggregatzustände. Eine Substanz ist dann ein Gas, wenn deren Teilchen sich in großem Abstand voneinander frei bewegen und den verfügbaren Raum gleichmäßig ausfüllen. Im Vergleich zum Festkörper oder zur Flüssigkeit nimmt die gleiche Masse als Gas unter Normalbedingungen den rund tausend- bis zweitausendfachen Raum ein. Zusammen mit den Flüssigkeiten zählen Gase zu den Fluiden.

Die Gefährdungsbeurteilung beschreibt den Prozess der systematischen Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen, denen die Beschäftigten im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind.

Der Begriff Gefahrgut ist im Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter erläutert. Gefahrgut sind für den Transport bestimmte Stoffe und Gegenstände, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren ausgehen können

Gefahrgutmanagement beschreibt umfassend alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit Gefahrgut. Insbesondere gehören dazu

  • die Erstellung sicherer Verfahren zum Einhalten der gesetzlichen Vorschriften
  • die Ausbildung der beteiligten Personen
  • die Überwachung aller Tätigkeiten im Zusammenhang mit Gefahrgut
  • Benennung eines verantwortlichen Gefahrgutbeauftragten (extern oder intern)

Gefährliche Stoffe sind alle Stoffe, die 

  • explosionsgefährlich ätzend
  • brandfördernd reizend
  • hochentzündlich sensibilisierend
  • leichtentzündlich krebserzeugend

Die Verordnung über gefährliche Stoffe (Gefahrstoff-Verordnung) ist eine am 1986-08-26 erlassene Bundesverordnung auf Grundlage des Chemikaliengesetzes und hat die Arbeitsstoff-Verordnung und die Giftgesetze abgelöst.

Gefahrstoffe sind laut Chemikaliengesetz (ChemG) gefährliche Stoffe , Zubereitungen oder Erzeugnisse, die gefährliche Stoffe enthalten. Das ChemG nennt insgesamt 15 Eigenschaften von Gefahrstoffen:

Die Gefahrstoffverordnung vom 1986-08-26 , in deren Anhang VI bislang etwa 1.200 Stoffe aufgeführt sind, ist zum Nachschlagewerk für gefährliche Stoffe und Zubereitungen geworden. Wer gefährliche Stoffe und Zubereitungen in den Verkehr bringt, hat gemäß 13 ChemG neben der Verpflichtung zur Verpackung die Pflicht zur Einstufung und Kennzeichnung. Der Gesetzgeber hat dazu Gefahrensymbole mit dazugehörigen Gefahrenbezeichnungen und Kennbuchstaben festgelegt

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