Lexikon G

Das Industrie-Lexikon (Alles über industrielle Normen, Qualitätsmanagement +++ 'Gewährleistung', 'GPS', 'Gefahrstoff-Verordnung'

Gefahrgutmanagement beschreibt umfassend alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit Gefahrgut. Insbesondere gehören dazu

  • die Erstellung sicherer Verfahren zum Einhalten der gesetzlichen Vorschriften
  • die Ausbildung der beteiligten Personen
  • die Überwachung aller Tätigkeiten im Zusammenhang mit Gefahrgut
  • Benennung eines verantwortlichen Gefahrgutbeauftragten (extern oder intern)

Gefährliche Stoffe sind alle Stoffe, die 

  • explosionsgefährlich ätzend
  • brandfördernd reizend
  • hochentzündlich sensibilisierend
  • leichtentzündlich krebserzeugend

English: Hazardous Substance / Español: Sustancia Peligrosa / Português: Substância Perigosa / Français: Substance Dangereuse / Italiano: Sostanza Pericolosa

Gefahrstoff im Industrie Kontext bezeichnet jede chemische Substanz oder Mischung, die aufgrund ihrer Eigenschaften oder der Art ihrer Wirkung auf den menschlichen Organismus oder auf die Umwelt ein potenzielles Risiko darstellt. Dies kann Einschränkungen für die Gesundheit, Sicherheit am Arbeitsplatz und Umweltschutz betreffen. Gefahrstoffe können in verschiedenen Formen auftreten, einschließlich Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase, Dämpfe oder Stäube, und finden in zahlreichen industriellen Prozessen Anwendung.

English: Hazardous Substances Ordinance / Español: Reglamento de Sustancias Peligrosas / Português: Lei de Substâncias Perigosas / Français: Règlement sur les substances dangereuses / Italiano: Normativa sulle sostanze pericolose

Die Verordnung über gefährliche Stoffe (Gefahrstoff-Verordnung) ist eine am 1986-08-26 erlassene Bundesverordnung auf Grundlage des Chemikaliengesetzes und hat die Arbeitsstoff-Verordnung und die Giftgesetze abgelöst.

English: Hazardous substances / Español: Sustancias peligrosas / Português: Substâncias perigosas / Français: Substances dangereuses / Italiano: Sostanze pericolose

Gefahrstoffe sind laut Chemikaliengesetz (ChemG) gefährliche Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse, die gefährliche Stoffe enthalten. Das ChemG nennt insgesamt 15 Eigenschaften von Gefahrstoffen:

Die Gefahrstoffverordnung vom 1986-08-26 , in deren Anhang VI bislang etwa 1.200 Stoffe aufgeführt sind, ist zum Nachschlagewerk für gefährliche Stoffe und Zubereitungen geworden. Wer gefährliche Stoffe und Zubereitungen in den Verkehr bringt, hat gemäß 13 ChemG neben der Verpflichtung zur Verpackung die Pflicht zur Einstufung und Kennzeichnung. Der Gesetzgeber hat dazu Gefahrensymbole mit dazugehörigen Gefahrenbezeichnungen und Kennbuchstaben festgelegt

Unter einem Gemisch, Stoffgemisch oder Stoffgemenge versteht man einen Stoff (Chemie), der mindestens aus zwei Reinstoffen besteht.

"Genehmigungsbedürftige Anlagen" ist ein Fachausdruck aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und beschreibt gewerblich genutzte Anlagen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen (vgl.

English: General Food Law / Deutsch: Allgemeines Lebensmittelrecht / Español: Ley General de Alimentos / Português: Lei Geral de Alimentos / Français: Loi Générale sur l'Alimentation / Italiano: Legge Generale sui Prodotti Alimentari

Das General Food Law (Allgemeines Lebensmittelgesetz) ist eine