Im industriellen bzw. betriebswirtschaftlichen Kontext (z. B. bei Unternehmern, Selbstständigen, Ingenieuren) bezeichnet "Arbeitszimmer" im Allgemeinen ein ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutztes Zimmer innerhalb der privaten Sphäre – also ein Büro- oder Arbeitsraum, der:
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Räumlich vom Wohnbereich abgegrenzt ist (z. B. per Wand und Tür, kein offener Bereich)
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Vorwiegend für Büro‑, Denk‑ oder Verwaltungsarbeit dient
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Funktional mit typischer Büro‑ oder Arbeitsausstattung eingerichtet ist (z. B. Schreibtisch, Regale, Lampen)
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Nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird (private Nutzung < 10 %)
Allgemeine Beschreibung
Egal ob Firmenchef, leitende Angestellte oder Fachkräfte mit einem großen Teil an Kopfarbeit. Sie alle wollen spätestens seit Corona nicht mehr auf ihre Homeoffice-Tage verzichten. Zu groß ist der Vorteil gleich am Schreibtisch sitzen zu können, ohne Fahrzeiten oder Kleideretikette. Viele Studien zeigen, dass das Homeoffice sich positiv auf Arbeitseffizienz und zugleich auch auf Arbeitszufriedenheit auswirkt. Wer heute Stellen zu besetzen hat, tut gut daran, die Möglichkeit zum Homeoffice offensiv herauszustellen. Dem Arbeitgeber winken Einsparungen in den Betriebsräumen und für das Homeoffice-Büro fallen für ihn nur wenige Kosten an, denn der Arbeitgeber kann sein Arbeitszimmer steuerlich absetzen. Einige Voraussetzungen gilt es dabei zu beachten, aber dann ist es eine echte Win-Win-Situation für beide Seiten.
Bedeutung für Betriebsausgaben und Steuern
Je nachdem, ob das Arbeitszimmer
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Der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit ist oder
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Ein notwendiger Arbeitsplatz, weil außerhalb kein Arbeitsplatz verfügbar ist,
jeweils unterschiedliche steuerliche Folgen:
Nicht Mittelpunkt, aber kein anderer Arbeitsplatz | Bis zu € 1.250/Jahr absetzbar (bis 2022); ab 2023 nur noch Home‑Office‑Pauschale (€ 6/Tag, max. € 1.260/Jahr) |
Einfacher Schreibtisch in Wohnbereich ("Arbeitsecke") oder fehlende Abgrenzung | Kein Abzug möglich – weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten |
Warum das im Industrie- bzw. Unternehmenskontext relevant ist
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Industrieunternehmen selbst nutzen fast nie ein "häusliches Arbeitszimmer" – dieser Begriff betrifft primär Einzelunternehmer, Freiberufler oder Angestellte, die von zuhause aus arbeiten.
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Für Selbstständige in der Industrie (z. B. beratende Ingenieure, Konstrukteure) ist dieses steuerliche Konzept zentral, um Kosten für zuhause genutzte Büroräume geltend zu machen.
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In der Unternehmensbuchhaltung unterscheidet man gemäß Steuerfachbegriffen, ob ein Arbeitszimmer zum Betriebsvermögen gehört (etwa bei Unternehmerzimmer innerhalb der eigenen Firmenräume) oder ob es privatwirtschaftlich als häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend gemacht wird.
Zusammenfassung
Ein (häusliches) Arbeitszimmer im industriellen/betriebswirtschaftlichen Sinne ist ein abgetrennter, ausschließlich beruflich genutzter Raum zuhause, der – abhängig von der Nutzung – erhebliche steuerliche Auswirkung haben kann (voller Abzug, Pauschale oder kein Abzug).
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