VA für den Einsatz von Hilfskräften

  • Christian
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#5799 by Christian
VA für den Einsatz von Hilfskräften was created by Christian
Da wir innerhalb unserer Fertigung bei Auftragsspitzen auch Hilfskräfte einsetzen, verlangt der Zertifizierer von uns, darüber eine exakte Verfahrensanweisung zu erstellen. Habt Ihr damit Erfahrung? Was kann man hierin erfassen? (Aufgaben, Zeichnungsberechtigungen oder was auch immer)
Viele Grüsse
Christian



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  • Vivian
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#5800 by Vivian
Replied by Vivian on topic Re: VA für den Einsatz von Hilfskräften
Hallo Christian,
ich interpretiere frei - ihr setzt externe Hilfskräfte (Zeitarbeitskräfte) ein.
Diese Hilfskräfte sind wie die eigenen Mitarbeiter im entsprechenden Arbeitsbereich in Sachen Arbeitschutz, 1. Hilfe und QMS zu unterweisen. Bestimmte innerbetriebliche Gepflogenheiten gehören meiner Ansicht auch dazu.
Welche Aufgaben hat der Hilfsarbeiter - wie werden ihm seine Aufgaben erklärt? Was tut ein Hilfsarbeiter, wenn er Ausschuss baut? Welche Probleme können in seinem Arbeitsbereich auftreten? Wen muss er bei Abweichungen informieren? Für die Unterweisung muss er entsprechend unterschreiben.
Eine VA würde ich allerdings nicht daraus machen - ehr eine Arbeitsanweisung für den verantwortlichen Abteilungsleiter. Hierarchisch einordnen würde ich das ganze unter dem Hauptprozess Personalmanagement.
freundliche Grüße
Vivian






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  • Bernhard
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#5805 by Bernhard
Replied by Bernhard on topic VA für den Einsatz von Hilfskräften
Hi Christian!
Mach doch einfach einen Einarbeitungsplan für die MA (kurz und knackig nur mit den für die MA notwendigen Themen), verwendete Unterlagen mit dazu und eine Unterschrift, fertig.
Hilfs- oder Zeitarbeiter sind auch nichts anderes als befristete oder unbefristete MA. Die von Vivian genannten, gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisungen (Sicherheit, Umwelt, etc.) und die für die Tätigkeit notwendigen Unterweisungen, zusammengefasst im Einarbeitungsplan, wohl bereits beschrieben in einer VA "Einarbeitung neuer Mitarbeiter". Im Zweifelsfall in dieser VA noch hinzufügen, dass sie auch für Zeitarbeiter Anwendung findet. Alle Berechtigungen die dieser Zeitarbeiter hat, stehen sowie so in der Stellenbeschreibung (Ihr habt ja wohl nicht nur einen Zeitarbeiter für eine Tätigkeit sondern auch einen festen MA für die selbe Tätigkeit). Eine eigene VA ist das in meinen Augen nicht wert.
Grüße
Bernhard



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