Qualifikationsmatrix

  • Klaus
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#2210 by Klaus
Qualifikationsmatrix was created by Klaus
Hallo zusammen,
bekanntlich fordert die Norm im Punkt 6.2, dass das Personal, welches die Produktqualität beeinflussende Tätigkeiten ausübt, fähig sein muß und dieser Fähigkeiten erhalten und ausgebaut werden müssen.
Dazu ist es notwendig, die Fähigkeiten (Ausbildung, Berufserfahrung etc.) zuermitteln, um entsprechende Schulungen planen zu können. Aber genau hier liegt meine Problem. Denn eine Auflistung der Namen, Berufe, Erfahrungen in einer Matrix bringt mich in Konflikt mit dem Schutz personenbezogener Daten.
Wer hat diesbezüglich eine Empfehlung für mich?
Klaus




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  • Rolf Uelwer
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#2254 by Rolf Uelwer
Halle Herr Klaus, Sinn eines Qualifikationsnachweises ist zu beweisen, dass:
-der Kunde erkennt, es wird mit qualifizierten Ressourcen gearbeitet = Mensch/Maschine/ Material,Messmethode,
-wer ist befugt für Einrichten / Sperren / wer darf freigeben? Sonderfreigaben erteilen?
-in Funktionsbeschreibungen die Zuständigkeiten der Prozessverantwortlichen hierzu festgelegt sind,
-eine Übersicht als "Maschine-/ Prozessmatrix angelegt wird, aus der erkennbar ist: Wer darf wo und an welcher Maschine / Einrichtung Produktentstehung massgeblich beeinflussen.
Es ist nicht erforderlich personenbezogene Detaills zu nennen, weder intern oder extern.
Sie sollten eine Übersicht anlegen für:
-Freigabematrix
-Maschinenbelegungematrix,jeweils mit Angabe de wirkichen Befähigung des / der Mitarbeiter.
Sollten Sie weiter Info hierzu benötigen, wenden Sie sich an www.1a-qms.de
Rolf Uelwer




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