gesetzl. Vorgaben

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#2657 by Frank L.
gesetzl. Vorgaben was created by Frank L.
Hallo !
Könnt Ihr einem NEULING in Sachen QM hilfreich zur Seite stehen und mir Sagen, welche gesetzl. Forderung mit der ISO 9001:2000 bzw. der ISO TS 16949 einhergehen, bzw. wo ich diese Infos bekommen kann?
Ich habe mal gehört, es gebe eine Marktbeobachtungspflicht? Ist dem so und gibt es weitere?
Vielen Dank !
Gruss Frank



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  • Ralf Schmidt
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#2659 by Ralf Schmidt
Replied by Ralf Schmidt on topic Re: gesetzl. Vorgaben
Hiya
: Könnt Ihr einem NEULING in Sachen QM hilfreich zur Seite stehen und mir Sagen, welche gesetzl. Forderung mit der ISO 9001:2000 bzw. der ISO TS 16949 einhergehen, bzw. wo ich diese Infos bekommen kann?
Das sind zwei grundverschiedene Sachen. Normen sind keine Gesetze! Sie können Gesetzescharakter bekommen wenn ein geltendes Gesetz die Einhaltung einer Norm zwingend fordert (z.B. Sicherheitsnormen in der Medizintechnik). Eine ISO 9000 vor den Kadi zu zerren dürfte ziemlich abenteuerlich werden. Andersherum muß natürlich ein zertifiziertes Unternehmen nach der eigenen Umsetzung der Norm arbeiten. Wie und in welchem Umfang ist aber sehr auslegungsbedürftig.
: Ich habe mal gehört, es gebe eine Marktbeobachtungspflicht? Ist dem so und gibt es weitere?
Gibt's z.B. in der Medizintechnik. Die Forderung kommt da aber nicht aus einer Norm sondern dem MPG und der Richtlinie. Eine gewisse Marktbeobachtungspflicht ergibt sich auch aus dem ProdHaftG.
Standardbeispiel: Ein Hersteller von Motorradverkleidungen weiß das die Verkleidung auch an andere Typen passt - und dort eingesetzt wird. Es gibt kein explizites Verbot die Verkleidung an ein anderes Modell zu schrauben. Dann knallt's einen Fahrer mit der falschen Verkleidung hin (weiß nicht ob tot oder schwer verletzt) und der Rechtsstreit bricht los. Die Firma mußte zahlen. Näheres findet man unter "Honda-Urteil" im Internet. z.B. hier: www.thueringen.de/imperia/md/content/text/justiz/48.pdf
Hat aber alles nix mit Normen zu tun.
Bis dann,
Ralf Schmidt



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  • Frank L.
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#2660 by Frank L.
Replied by Frank L. on topic Re: gesetzl. Vorgaben
Ok, mein Fehler...wollte etwas anderes erfragen!
...aber ist es nicht so, das ein Managementsystem nach 9001:2000 oder TS16949(QS9000/VDA6.1) erst erfolgreich zertifiziert werden kann, wenn alle gesetzl. Auflagen, die an ein Unternehmen gestellt werden, erfüllt sind ??
Ist die Einhaltung der gesetzl. Auflagen eine Normforderung(muss-Forderung)? Und wenn wo?
Danke nochmals!
Gruss Frank




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  • Frank L.
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#2661 by Frank L.
Replied by Frank L. on topic Re: gesetzl. Vorgaben
Hallo Herr Schmidt,
siehe meinen erneute Frage vom 16.01.
Danke Frank L.



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  • Frank L.
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#2662 by Frank L.
Replied by Frank L. on topic Re: gesetzl. Vorgaben
Hallo Klaus,
siehe meinen erneute Frage vom 16.01.
Danke Frank L.




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  • Ralf Schmidt
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#2663 by Ralf Schmidt
Replied by Ralf Schmidt on topic Re: gesetzl. Vorgaben
Hiya,
: ...aber ist es nicht so, das ein Managementsystem nach 9001:2000 oder TS16949(QS9000/VDA6.1) erst erfolgreich zertifiziert werden kann, wenn alle gesetzl. Auflagen, die an ein Unternehmen gestellt werden, erfüllt sind ??
Nein. Keine Firma der Welt hält ALLE gesetzlichen Forderungen vollständig ein, das ist durch die unüberschaubahre Anzahl der Gesetze nicht möglich. Eine ISO 9000 beschreibt auch nur ein Modell für ein QM-System, mehr nicht. Dem Zertifizierer muß halbwegs plausibel gemacht werden können daß man sich nachvollziehbar bemüht geltende Gesetze einzuhalten. Man muß aber in keiner Weise nachweisen daß man es auch wirklich tut. Sagen wir mal in Form einer Matrix Produkt/Gesetzliche Forderung und deren Einhaltung/Umsetzung.
Man sagen daß die ISO 9000 und ähnliche Normen gar nichts mit den Gesetzen zu tun haben.
: Ist die Einhaltung der gesetzl. Auflagen eine Normforderung(muss-Forderung)? Und wenn wo?
Nein, warum auch? Geltende (nationale/internationale) Gesetze müssen eingehalten werden, warum sollte eine Norm (die ja freiwillig ist und deshalb unter den Gesetzen steht) darauf explizit hinweisen?
Ihr Thema "Pflicht zur Martbeobachtung" findet sich im ProdHaftG und mitgeltenden Richtlinnien/Auslegungen/Urteilen/etc.
Bis dann,
Ralf Schmidt



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