Die Rechtsform eines Unternehmens beschreibt die Bedingungen, unter denen diese juristische Person agieren kann.
Die Betriebswirtschaftslehre unterscheidet neben der Einzelunternehmung/Einzelfirma zwischen Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit (VVaG) und sogenannten Mischformen.
Des weiteren werden die öffentlich-rechtlichen Unternehmen unterschieden in Formen ohne eigene Rechtspersönlichkeit und Formen mit eigener Rechtspersönlichkeit, wie öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen.