Englisch: public limited company, PLC, joint stock company, limited company
Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit deren Gesellschafter (Aktionäre) mit Einlagen auf das in Aktien aufgeteilte Grundkapital beteiligt sind. Die Gesellschafter haften nicht persönlich, sondern nur mit ihrer Einlage für die Schulden der Aktiengesellschaft.

Zweite Definition:

Eine Aktiengesellschaft (AG) muss von mindestens einem Aktionär gegründet werden. Alle Aktionäre müssen zusammen mindestens 50 K€ (50.000 Euro) als Grundkapital zur Anmeldung beim Handelsregister zeichnen bzw. einzahlen. Der Aktionär haftet nur mit seiner Kapitaleinlage. Interne Handlungsvorschriften und -beschränkungen regelt das Aktiengesetz. Organe sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Aktien können auf die Namen der Aktionäre lauten sowie als Inhaberaktien ausgegeben werden. Sie können privat bzw. nach einem Börsengang (vgl. IPO, going public) auch öffentlich gehandelt werden. Eine Kapitalbeschaffung im Unternehmen kann durch Aktienemission erfolgen.

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