Die Abschlagszahlung ist eine pauschale Teilauszahlung eines zustehenden Geldbetrages.
Im Normalfall hat der Arbeitgeber die Steuerabzugsbeträge bei jeder Lohnzahlung einzubehalten. Eine Ausnahme besteht jedoch für Abschlagszahlungen.
Die Abschlagszahlung ist eine pauschale Teilauszahlung eines zustehenden Geldbetrages.
Im Normalfall hat der Arbeitgeber die Steuerabzugsbeträge bei jeder Lohnzahlung einzubehalten. Eine Ausnahme besteht jedoch für Abschlagszahlungen.
Ähnliche Artikel | |
Abschlag auf finanzen-lexikon.de | ■■■■ |
Der Begriff Abschlag ist mehrdeutigPauschale Teilauszahlung eines zustehenden Geldbetrages (Abschlagszahlung)., . . . Weiterlesen | |
Schreibweise von Zahlen | ■■■ |
In Deutschland beschäftigen sich die Normen DIN 1333 (Zahlenangaben) und die DIN 5008 (Schreibund Gestaltungsregeln . . . Weiterlesen | |
Zahlung auf finanzen-lexikon.de | ■■ |
Unter Zahlung wird ein Vorgang verstanden, bei dem jemand anderem willentlich Geld zur Verfügung gestellt . . . Weiterlesen | |
Abschlagszahlung auf finanzen-lexikon.de | ■■ |
Abschlagszahlung im Finanzenkontext bezeichnet eine teilweise Zahlung auf eine Schuld oder einen ausstehenden . . . Weiterlesen |