Englisch: Certificate of compliance with the order
Die Werksbescheinigung ist eine Bescheinigung, in der der Hersteller bestätigt, dass die gelieferten Erzeugnisse bestellungskonform sind. Prüfergebnisse sind üblicherweise nicht enthalten.

Die Werksbescheinigung 2.1 wird auf der Grundlage nichtspezifischer Prüfung ausgestellt


Definition dieses Dokumentes in der EN 10204:1991

Ähnliche Artikel

Bekleidung auf allerwelt-lexikon.de
Bekleidung ist ein alles umfassender Begriff für alle Textilien, die verwendet werden, um den Körper . . . Weiterlesen
Schmuck auf allerwelt-lexikon.de
Schmuck ist ein als schön empfundener Gegenstand, der zur Verschönerung einer Person oder Sache dient. . . . Weiterlesen