Die Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR, auch häufig BGB-Gesellschaft) ist ein vertraglicher Zusammenschluss von Personen zur Förderung/Erreichung eines gemeinsamen Ziels. Dieser Vertrag kann auch mündlich oder durch konkludentes Handeln geschlossen werden.

Häufig werden BGB-Gesellschaften als Gelegenheitsgesellschaften - also auf begrenzte Zeit - gegründet, z.B. Arbeitsgemeinschaften, Kartelle, Konsortien.
Der Name entstammt dem BGB (Bürgerlichen GesetzBuch), das die Gesellschaft definiert.

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