Die Aufsicht ist eine Instanz, die Prozessabläufe beobachtet und die Befugnis hat, Korrekturmaßnahmen anzuordnen oder den Prozess teilweise oder ganz zu verbieten.

Ist die Aufsicht privat wird sie oft Aufsichtsstelle genannt. Regierungsstellen werden als Aufsichtsbehörde bezeichnet.
Kommt es mehr auf die Prozesszuordnung an, wird der Prozess genannt, wie z.B. in dem Begriff Gewässeraufsicht, Prüfaufsicht, Schweißaufsicht.

Das Wort "Aufsicht" bezeichnet auch den Blickwinkel bzw. die Perspektive "von oben". In diesem Zusammenhang gibt es Begriffe wie "Dachaufsicht".

Siehe auch:
"Aufsicht" findet sich im NACE Code "67.11"
  Effekten- und Warenterminbörsen
  - - Betrieb von Finanzmärkten und Aufsicht über Finanzmärkte:

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