Der Agrarhandel umfasst die Übertragung (Kauf und Verkauf = Handel) von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Agrargütern).
Im erweiterten Sinne beinhaltet der Begriff auch alle Institutionen, die Agrarhandel betreiben.
Siehe auch:
"Agrarhandel" findet sich im WZ2003 Code "51.21.0"
Agrarhandel (Großhandel mit Getreide, Saaten und Futtermitteln)