Der Agrarhandel umfasst die Übertragung (Kauf und Verkauf = Handel) von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Agrargütern).


Im erweiterten Sinne beinhaltet der Begriff auch alle Institutionen, die Agrarhandel betreiben.

Siehe auch:
"Agrarhandel" findet sich im WZ2003 Code "51.21.0"
  Agrarhandel (Großhandel mit Getreide, Saaten und Futtermitteln)

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