Englisch: negative list
Die Negativliste ist eine Liste von unwirtschaftlichen unwirksamen und somit unwirtschaftlichen Arznei- sowie Heil- und Hilfsmitteln, die zur Kostendämpfung in der gesetzlichen Krankenversicherung aus der Leistungspflicht der Krankenkassen ausgeschlossen werden.

Die Zusammenstellung dieser unwirtschaftlichen Mittel durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung wird als Negativliste bezeichnet.

( 34 SGB V)

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