Ein Abnahmeprüfzeugnis (APZ) ist eine Bescheinigung, die auf der Grundlage von Prüfungen erstellt wurde. Diese Prüfungen entsprechen den in der Bestellung angegebenen technischen Lieferbedingungen und/ oder den amtlichen Vorschriften und sidn gemäß den zugehörigen Technischen Regeln durchgeführt worden.

Die Prüfungen müssen an den gelieferten Erzeugnissen oder an Erzeugnissen der Prüfeinheit, von der die Lieferung ein Teil ist, durchgeführt worden sein. Die Prüfeinheit wird in der Produktnorm, in amtlichen Vorschriften und den zugehörigen Technischen Regeln oder in der Bestellung festgelegt.

Dieser Begriff ist in der EN 10204:1991 definiert

Ähnliche Artikel

Bestellwesen auf finanzen-lexikon.de■■■
Im Finanzenkontext bezieht sich das Bestellwesen auf den Prozess der Verwaltung und Abwicklung von Bestellungen . . . Weiterlesen
Warenwirtschaftssystem ■■■
Bei einem Warenwirtschaftssystem (WWS) handelt es sich um eine Software, mit der Unternehmen ihre Lagerbestände, . . . Weiterlesen
Bilanz auf finanzen-lexikon.de■■■
Die Bilanz ist nach betriebswirtschaftlicher Sicht eine Gegenüberstellung des Vermögens auf der Aktivseite . . . Weiterlesen
Vorratsvermögen auf finanzen-lexikon.de■■
Das Vorratsvermögen, auch als Umlaufvermögen oder Lagerbestand bezeichnet, ist ein wichtiger Begriff . . . Weiterlesen