Lexikon A
Lexikon A
Das Industrie-Lexikon (Alles über industrielle Normen, Qualitätsmanagement und Messtechnik) +++& 'Absatz', 'Arbeit', 'Anforderung'
Englisch: work
Wird ein Körper durch eine Kraft auf einem bestimmten Weg verschoben, so wird an diesem Körper Arbeit verrichtet.
Arbeiter im Sinne des 6 BetrVG sind Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigter, die eine arbeiterrentenversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, auch wenn sie nicht versicherungspflichtig sind.
Der Begriff Arbeitgeber leitet sich indirekt aus der Umkehrung des Arbeitnehmerbegriffs ( 1 LStDV) ab und ist ausschließlich nach den hierfür geltenden steuerrechtlichen Abgrenzungskriterien zu entscheiden.
Unter Arbeitgeberhaftung versteht man die Haftung des Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitern. Anspruchsgrundlagen für eine Haftung des Arbeitgebers gegenüber seinem Arbeitnehmer können der Vertrag oder gesetzliche, insbesondere deliktische oder spezielle arbeitsgesetzliche Ansprüche sein,
Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienst eines anderen zur Arbeit verpflichtet sind. Steuerrechtlich und sozialversicherungsrechtlich sind zum Teil abweichende Definitionen möglich.
Unter Arbeitnehmerhaftung versteht man die grundsätzliche Haftung eines Arbeitnehmers für dessen Handlungen gegenüber dem Arbeitgeber.
Die Arbeitsförderung ist das Kernstück der staatlichen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Sie soll dazu beitragen, die Ausgleichsprozesse am Arbeitsmarkt zu unterstützen und dadurch Arbeitslosigkeit möglichst zu vermeiden
Der Arbeitskampf ist die kollektiv geführte Auseinandersetzung um arbeitsrechtliche Gestaltungs- und Regelungsfragen durch die Ausübung von gegenseitigem Druck.